Lieber Besucher, diese Webseite richtet sich ausschließlich an medizinische Fachkreise.

Ich gehöre einer medizinischen Berufsgruppe an

Nein

Menü

Alles was Sie zum EU-Gesetz für Säuglingsnahrung wissen sollten

Säuglingsanfangs- und Folgenahrung unterliegen in Europa strengen rechtlichen Vorgaben. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse haben eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie für die Zusammensetzung notwendig gemacht [1]. Ab Februar 2020 müssen die Nahrungen der neuen EU-Verordnung entsprechen (HA-Nahrungen ab 2021), weshalb auch unsere HiPP Rezepturen angepasst wurden.

Wichtige Informationen zur neuen EU-Verordnung auf einen Blick (PDF)

Was ändert sich?

Vor allem ändern sich die Zusammensetzung und die Kennzeichnung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen. Nachfolgend die wesentlichen Änderungen in der Übersicht:

Protein

  • Absenkung Höchstgehalt mit 1,8 bis <2,0 g/100 kcal nach dem Vorbild Muttermilch
  • L-Carnitin: verpflichtender Zusatz in Anfangsnahrungen


Fett/ LCP-Fettsäuren

  • Docosahexaensäure (DHA): verpflichtender Zusatz in Anfangs- und Folgenahrungen
  • Arachidonsäure (ARA): weiterhin optional möglich


Mikronährstoffe

  • Anpassung der Mindest- und Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen


Nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen

  • Generelles Verbot auf Säuglingsanfangsnahrung (Ausnahme Laktose, DHA)

Protein - weniger ist mehr

Nach aktuellem Wissensstand ist eine Proteinzufuhr über dem physiologischen Bedarf im Säuglings- und Kleinkindalter mit einem erhöhten Adipositasrisiko im Kindesalter assoziiert.
Im neuen Gesetz wurde deshalb der Höchstwert für Protein sowohl in Säuglingsanfangs- als auch Folgenahrung gesenkt. Aufgrund der sicheren Datenlage ist zukünftig eine Absenkung des Proteingehalts bis 1,8 g/100 kcal auch ohne eine spezielle Sicherheitsstudie möglich.

Langkettige mehrfach ungesättigte Fettsäuren (LCP) - DHA verpflichtend

Muttermilch enthält sowohl DHA als auch ARA, welche für die Entwicklung von Gehirn und Sehfähigkeit von Bedeutung sind. Diese Fettsäuren sind in den ersten Lebensmonaten besonders wichtig, da Babys in diesem Alter selbst noch nicht ausreichend LCPs produzieren können. Aus diesem Grund wurde im neuen EU-Gesetz erstmals der obligatorische Zusatz von DHA zu Säuglingsanfangs- und Folgenahrungen fixiert. Unsere HiPP-Säuglingsanfangsnahrungen enthalten hingegen bereits seit vielen Jahren DHA und ARA.

ARA ist weiterhin keine Pflichtzutat, jedoch als optionale Zutat möglich. Expertenmeinungen sprechen sich klar für einen Zusatz von DHA sowie ARA in Säuglingsanfangsnahrungen aus. Ansonsten kann es nachweislich zu größeren Abweichungen dieser Fettsäuren im Vergleich zu gestillten Säuglingen kommen, die über die Muttermilch immer mit ARA versorgt werden [2].

HiPP BIO COMBIOTIK® geht weit über gesetzliche Mindeststandards hinaus

Die gesetzlich festgelegten Mindeststandards müssen von allen Herstellern eingehalten werden. Premium-Produkte enthalten darüber hinaus optionale Inhaltsstoffe.

  • HiPP Anfangsnahrungen sind mit DHA als auch ARA (Omega-6) angereichert, wie es internationale Experten empfehlen [2]. Auch Muttermilch enthält sowohl DHA und ARA, welche für die Entwicklung von Gehirn und Sehfähigkeit von Bedeutung sind.
  • Bedarfsgerechter Proteingehalt über alle Altersstufen hinweg für ein gesundes Wachstum.
  • Optimierter Gesamtfettgehalt
  • HiPP BIO COMBIOTIK® Nahrungen enthalten die bewährte Kombination mit natürlicher Präbiotik (GOS aus Bio Laktose) und Probiotik (natürliche Milchsäurekultur L. fermentum).
  • Einzigartige HiPP Bio-Qualität

Funktionelle Zutaten – begrüßenswerter optionaler Zusatz

Wie bisher können auch zukünftig optional Zutaten eingesetzt werden. Voraussetzung ist der wissenschaftliche Nachweis von Sicherheit und Nutzen.

Innovative Säuglingsnahrungen enthalten fakultativ funktionelle Inhaltsstoffe wie beispielsweise präbiotische Ballaststoffe und probiotische Milchsäurekulturen. Beide sind in Muttermilch enthalten und unterstützen beim gestillten Säugling eine positive Darmbesiedelung (Lactobacillen, Bifidobakterien).

Die in Säuglingsnahrungen eingesetzten Probiotika (z.B. L. fermentum) und Präbiotika (z.B. GOS) sind betreffend Sicherheit und Nutzen wissenschaftlich gut untersucht und haben sich seit vielen Jahren bewährt. Für neuere Ansätze wie z.B. mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellte synthetische Humanmilcholigosaccharide (HMO) gilt dies aktuell nicht uneingeschränkt.

Säuglingsnahrung ist nicht gleich Säuglingsnahrung

Das Übertreffen gesetzlicher Mindeststandards macht den Unterschied bei Säuglingsnahrung.

  • Alle Säuglingsnahrungen müssen die gesetzlichen Mindeststandards erfüllen.
  • Premium-Produkte enthalten darüber hinaus optionale Inhaltsstoffe wie Arachidonsäure (ARA).
  • Innovative Säuglingsnahrung enthält funktionelle Inhaltsstoffe aus der Muttermilchforschung, deren Eignung (Sicherheit und Nutzen) klinisch belegt ist (z.B. Probiotika, Präbiotika).
  • Säuglingsnahrung in Bio-Qualität hat ökologische Vorteile und ist nachhaltig.

Nährwert-Übersicht: Bisherige versus neue Werte (PDF)
Wichtige Informationen zur neuen EU-Verordnung auf einen Blick (PDF)

Antworten auf Elternfragen finden Sie hier:
www.hipp.de/milchnahrung/neue-rezeptur-milchnahrung/


Wichtiger Hinweis:
Stillen ist die beste Ernährungsform für Babys. Säuglingsnahrungen sollten nur auf Rat von Kinderärzten oder anderem medizinischen Fachpersonal verwendet werden.

Referenzen:
[1] Wissenschaftliche Basis: EFSA Opinion on the essential composition of infant and follow-on formulae. EFSA Journal 2014; 12(7): 3760
[2] Koletzko B et al. Am J Clin Nutr 2019; 00: 1–7