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Die neue Leitlinie zur vaginalen Geburt am Termin

02.2021
Autorin Frau Lara Mönter, Hebamme aus Köln

Die im Dezember 2020 erschiene Leitlinie zur vaginalen Geburt rückt mehr denn je die Bedürfnisse von Frauen in den Mittelpunkt. Die Rechte der Gebärenden werden gestärkt und eine interventionsarme und natürliche Geburt wird unterstützt.

Die S3-Leitlinie „Vaginale Geburt am Termin“

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) veröffentlichte am 22.12.2020 eine S3-Leitlinie zum Thema vaginale Geburt am Termin mit der AWMF-Registernummer 015-083. Federführend waren die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaften e.V. (DGHWi). Die Koordination oblag Prof. Dr. Rainhild Schäfers und Prof. Dr. Michael Abou Dakn. In der Leitlinie finden sich Handlungsanweisungen für das Fachpersonal zu den Themenbereichen Aufklärung und Beratung, allgemeine Betreuung, Monitoring, Schmerzmanagement und Betreuung der Gebärenden während aller Phasen der Geburt sowie unmittelbar nach der Geburt.

Aufklärung und Beratung

Die Leitlinie unterstreicht die Wichtigkeit der umfassenden, evidenzbasierten und respektvollen Aufklärung der Schwangeren. Frauen sollen über die unterschiedlichen geburtshilflichen Settings aufgeklärt und in ihrer Entscheidung nicht durch persönliche Sichtweisen des Fachpersonals beeinflusst werden. Eine informierte Entscheidungsfindung der Schwangeren soll durch die Bereitstellung von evidenzbasierten Informationen unterstützt und die Sichtweise der Frau zu jeder Zeit als bedeutend anerkannt werden. Die Erläuterungen sollen für medizinische Laien verständlich sein.

Allgemeine Betreuung

Es wird eine Eins-zu-Eins-Betreuung jeder Gebärenden durch eine Hebamme empfohlen. Die Gebärende soll in der aktiven Austrittsphase nicht alleine gelassen werden und jederzeit die Möglichkeit haben, von einer Begleitperson unterstützt zu werden. Der Verzehr von isotonischen Getränken unter Geburt wird empfohlen. Auch der Verzehr von leichter Kost unter Geburt ist möglich, wenn keine Indikation zur Vollnarkose vorliegt.

Monitoring

Die Leitlinie empfiehlt den Verzicht auf eine CTG-Aufzeichnung bei Niedrig-Risiko-Schwangeren in der Eröffnungsphase. Stattdessen soll die fetale Herzfrequenz bei der Aufnahme der Gebärenden sowie bei jeder weiteren Beurteilung des Zustandes von Mutter und Kind mittels Pinard-Stethoskop oder Dopplersonographie auskultiert und durch Palpation vom maternalen Puls unterschieden werden. Eine CTG-Ableitung soll erst bei Auftreten von Auffälligkeiten oder bei in der Leitlinie definierten Risikofaktoren angeboten werden. Das CTG dient laut Leitlinie nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen, sondern muss im Kontext weiterer Faktoren beurteilt werden. Darüber hinaus definiert die Leitlinie, wann ein CTG als physiologisch, suspekt oder pathologisch angesehen werden sollte, und empfiehlt die Beurteilung nach der Klassifikation nach FIGO. Darüber hinaus definiert die Leitlinie Indikation, Kontraindikation, Interpretation und Vorgehen für weitere Maßnahmen des Monitorings unter Geburt wie die Fetalblutanalyse, die Ultraschalluntersuchung und die Pulsoxymetrie.

Schmerzmanagement

Für die Schmerzlinderung unter Geburt empfiehlt die Leitlinie Atem- und Entspannungstechniken, Massagetechniken und Entspannungsbäder. Akupunktur, Akupressur, Hypnose, Aromatherapie und Yoga unter Geburt können auf Wunsch der Gebärenden durch eine ausgebildete Fachkraft durchgeführt werden. Zu homöopathischen Mitteln zur Schmerzerleichterung wird wegen mangelnder Evidenz keine Empfehlung gegeben. Die Leitlinie empfiehlt, die Epiduralanalgesie der Opioidgabe vorzuziehen. Auch ein Lachgas-Sauerstoff-Gemisch kann zur Schmerzanalgesie eingesetzt werden.

Betreuung während der Geburtsphasen

Die Leitlinie gibt umfassende Handlungsempfehlungen in den verschiedenen Phasen der Geburt sowie unmittelbar nach der Geburt. Unter anderem findet sich die Empfehlung, Frauen nach Blasensprung nicht zum Hinlegen aufzufordern und nach eindeutigem Blasensprung nicht vaginal zu untersuchen. Unabhängig vom Vorliegen eines Blasensprunges sollte eine vaginale Untersuchung nur soweit erforderlich durchgeführt werden und immer nach Aufklärung und Einverständnis der Gebärenden. Bei regelrechtem Geburtsverlauf sollen keine Interventionen angeboten werden und es soll kein routinemäßiges aktives Management der Geburt durchgeführt werden, wozu beispielsweise eine routinemäßige Oxytocingabe, Amniotomien und Anleiten zum aktiven Pressen gehören. Die Leitlinie bietet genaue Definitionen zu einer protrahierten Geburt in den verschiedenen Phasen und empfiehlt ein aktiveres Management wie Oxytocingabe erst, wenn diese Definitionen zutreffen.
Vom Fundusdruck (Kristellerhandgriff) soll möglichst abgesehen werden, und wenn er doch durchgeführt wird, dann nur mit Zustimmung der Gebärenden, die diese jederzeit widerrufen kann. Die Leitlinie beschreibt die „Hands-On“ und die „Hands-Off“-Methoden als gleichwertig im Hinblick auf das Outcome. Eine routinemäßige Durchführung einer Episiotomie ist laut Leitlinie kontraindiziert.
Für die Nachgeburtsphase empfiehlt die Leitlinie die Förderung des Bondings und rät von Unterbrechungen des Hautkontaktes zwischen Mutter und Kind ab, wenn nicht zwingend notwendig.

Fazit

In der neuen Leitlinie zur vaginalen Geburt wird die natürliche Geburt mehr denn je unterstützt. Die Geburt wird als physiologischer Prozess betrachtet, der von einer zurückhaltenden Vorgehensweise der Fachkräfte profitiert. Die sonst in vielen Kreißsälen vorherrschende kontinuierliche technische Überwachung wird durch eine intermittierende Herztonkontrolle abgelöst. Die Selbstbestimmung und das Recht jeder Frau auf umfassende Aufklärung werden betont und stärken damit die Position von Frauen unter der Geburt. Darüber hinaus kann die Leitlinie Schwangeren als Informationsquelle dienen. Frauen haben die Möglichkeit, sich evidenzbasiert zu informieren und damit ein Aufklärungsgespräch auf Augenhöhe zu führen. Auch wenn Leitlinien nicht rechtlich bindend sind, bleibt zu hoffen, dass die Leitlinie Einzug in die Arbeit in Kreißsälen findet und dort als Grundlage für das Handeln von Ärztinnen, Ärzten und Hebammen dient. 

Referenz:
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) – Ständige Kommission Leitlinien. AWMF-Leitlinie „Die Vaginale Geburt am Termin“. Version 1.0 Stand https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/015-083k_S3_Vaginale-Geburt-am-Termin_2021-01_1.pdf